Zeugungsfähigkeit/Fertilität

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Die Abklärung der Zeugungsfähigkeit erfolgt ohne einen Kinderwunsch, bzw. mit Kinderwunsch, wenn der Wunsch weniger als 1 Jahr besteht. Etwa jede 6. Ehe in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Die Ursache liegt bei Frauen und Männern gleichermaßen bei etwa 30-40% pro Partner, in ca. 15% sind beide betroffen. In der Regel gehen zunächst Frauen zur Abklärung zu ihrem Frauenarzt. Spätestens wenn dort keine gravierende Ursache (z.B. fehlender Eisprung) entdeckt wird, sollte auch der Partner untersucht werden. Dazu werden die äußeren Geschlechtsorgane (Hoden, Nebenhoden, Samenstrang, Penis) und die Prostata abgetastet und mit einem Ultraschall (Sonografie) untersucht. Im Weiteren ist eine Untersuchung des Samenergusses (Ejakulat) notwendig, um die Beschaffenheit, Anzahl und Beweglichkeit der Samenzellen festzustellen. Dazu erhalten Sie ein Gefäß, in das Sie zu einem vereinbarten Termin Ihren Samenerguss, durch Masturbation gewonnen, geben. Dieses wird dann umgehend unter dem Mikroskop analysiert. Wichtig ist eine Karenz (kein Samenerguss vor der Untersuchung) von 3-4 Tagen. Ggf. ist noch eine Blutabnahme notwendig.

Diese Untersuchungen übernehmen die Krankenkassen in der Regel erst, wenn innerhalb von mindestens 12 Monaten trotz regelmäßigen Geschlechtsverkehres, welcher möglichst in Zyklusmitte beim Eisprung der Frau erfolgen sollte, keine Schwangerschaft eingetreten ist. Viele, insbesondere ältere Paare wünschen schon früher als nach 1 Jahr eine Untersuchung des Partners. Dann sind die Kosten der Untersuchung als Wunschleistung (IGEL) selbst zu tragen. Wir beraten Sie gern!

Die Untersuchung des Samenergusses (Spermiogramm) können wir zur Zeit NICHT anbieten, die übrigen Untersuchung sind uneingeschränkt möglich.

Wir würden Sie ggf. an entsprechende Zentren verweisen.

Mehr Infos unter UrologenPortal DGU Information